In der heute veröffentlichten China-Strategie der deutschen Bundesregierung spielt das Thema Menschenrechte eine wichtige Rolle. Im Kapitel zu den bilateralen Beziehungen gibt es sogar einen eigenen Abschnitt, der sich der „Wahrung der Menschenrechte“ widmet. Allerdings bleibt bei diesen und anderen Themen vorerst weitgehend unklar, wie sich das politische Handeln in der Zukunft ändern wird.
Es werden verschiedene Instrumente der Menschenrechtspolitik zwar genannt, dabei geht es in vielen Fällen um eine Fortsetzung bestehender Ansätze. Darunter auch solche, die bislang wenig Wirkung hatten. Ein Beispiel dafür ist der Menschenrechtsdialog, eines der Dialogformate, die die Bundesregierung explizit fortführen will, obwohl dieser aus Sicht der Bundesregierung hinter den Erwartungen zurückblieben. Gleiches gilt für den sogenannten Rechtsstaatsdialog. Die Volksrepublik China war nie auf dem Weg zu einem Rechtsstaat, allerdings war die Politik der chinesischen Regierung zeitweilig darauf ausgerichtet, mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Von dieser auch für die Wirtschaft sehr wichtigen Entwicklung ist unter der aktuellen Führung von Staats- und Parteichef Xi Jinping wenig übriggeblieben. Umso wichtiger ist es, die Dialogformate zu überdenken und konkrete Ziele festzulegen, anhand derer in Zukunft Erfolg und Misserfolg solcher Instrumente bemessen werden können.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Bundesregierung verstärkt auf neue Instrumente setzen will. Explizit verweist sie auf das Lieferkettengesetz, was eine wichtige Rolle im Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse und Zwangsarbeit spielen könnte. In der Volksrepublik China sind unabhängige Gewerkschaften weiterhin verboten und die Behörden gehen hart gegen Aktivisten vor, die sich für die Rechte von Arbeiter und sozial benachteiligten Personen einsetzen. In den letzten Jahren sind zahlreiche Berichte bekannte geworden, laut denen Angehörige ethnischer Minderheiten in Xinjiang mittels Zwangsarbeit ausgebeutet werden. Bemerkenswert ist der Verweis auf die von der EU eingeführte Option von Menschenrechtssanktionen. Die Bundesregierung verpflichtet sich mit diesem Strategie-Dokument dazu, die Anwendung dieser Option bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.
Eine wichtige Rolle spielt für die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen. Dies ist konsistent mit ihrer Ambition, für eine regelbasierten internationale Ordnung einzutreten. Die China-Strategie benennt die große Herausforderung, dass sich China von den Normen und Regeln der internationalen Ordnung entfernt. Umso wichtiger wäre es, dass sich die Bundesregierung für ein gemeinsames internationales Vorgehen einsetzt, doch in genau dieser Frage bleibt die China-Strategie sehr vage.
Mit der China-Strategie erkennt die Bundesregierung an, dass die Veränderungen in China zu einer neuen internationalen Politik führen muss. Zu den Veränderungen gehören insbesondere die drastische Reduzierung beim Schutz von Menschenrechten, akut belegt durch die Entwicklungen in Hongkong und Xinjiang. Die Bundesregierung muss nun insbesondere im Bereich der Menschenrechte nun rasch konkrete Handlungsmaßnahmen definieren und umsetzen. Sie will in Zukunft regelmäßig Rechenschaft über die Umsetzung der Strategie ablegen. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen werden dies sicherlich genau verfolgen.